Grundlagen des Datenschutzes im Rahmen von Praxissoftware

Im Gesundheitswesen unterliegen medizinische Daten einem besonderen Schutzstatus. Nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zählen Gesundheitsdaten zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“. Grundsätzlich ist die Verarbeitung dieser Daten untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis vor. Diese strengen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten jederzeit die Kontrolle über ihre sensiblen Daten behalten.

Symbolbild für Datenschutz in medizinischer Software

Regulatorische Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen

Die Datenschutzanforderungen im medizinischen Bereich gehen über die allgemeinen DSGVO-Bestimmungen hinaus und werden durch nationale Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Zusätzlich gelten:

Verschärfte Vertraulichkeitspflichten

Neben der DSGVO unterliegt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten der ärztlichen Schweigepflicht. Auch die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern erfordert besondere Vereinbarungen.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Praxen müssen Prozesse implementieren, die den Datenschutz absichern. Dazu zählen Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung und regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Melde- und Informationspflichten

Bestimmte Krankheitsbilder sind meldepflichtig und müssen pseudonymisiert oder anonymisiert erfolgen. Auskünfte an Dritte sind nur mit expliziter Einwilligung erlaubt.

Aufbewahrungs- und Löschfristen

Nach Empfehlungen der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung müssen Patientendaten in klar definierten Zeiträumen gespeichert und danach sicher gelöscht werden.

Umsetzung des Datenschutzes in der Praxissoftware Eudaria

Die Praxissoftware Eudaria wurde so konzipiert, dass sie höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards im medizinischen Umfeld erfüllt:

  • Zugriffssicherheit: durch VPN-Verbindungen oder Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
  • Datenverarbeitung: in zertifizierten Rechenzentren innerhalb Deutschlands/EU
  • End-to-End-Verschlüsselung: für alle Übertragungen
  • Strenge Löschfristen: Gesprächsaufnahmen werden nach der Transkription sofort gelöscht, Transkripte nach 24 Stunden, Dokumente nach spätestens 7 Tagen
  • KI-Training: ausschließlich auf anonymisierten und freigegebenen Daten

Damit erfüllt Eudaria nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern geht darüber hinaus. Dies minimiert Risiken und stärkt das Vertrauen zwischen medizinischem Personal und Patienten.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich alle Daten, die eine Person identifizierbar machen. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsstatus, aber auch Diagnosen, Laborergebnisse, Therapiemaßnahmen und sogar familiäre oder finanzielle Verhältnisse.

Ärztliche Aufzeichnungen sind in der Regel bis zu 10 Jahre nach der Behandlung aufzubewahren. In Sonderfällen wie bei Röntgen- oder Strahlenbehandlungen verlängert sich die Frist auf bis zu 30 Jahre.

Nach der DSGVO müssen Daten gelöscht werden, wenn ihr Zweck erfüllt ist. In Arztpraxen ist dieses Recht jedoch durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten eingeschränkt. Solange diese Pflichten bestehen, gibt es keinen Anspruch des Patienten auf Löschung.

Patientendaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte ist daher grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten zulässig. Ausnahmen bestehen bei gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. gegenüber Krankenkassen). Eine unbefugte Weitergabe ist strafbar.

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